Marzahner Angel- und Naturfreunde Eisvogel e.V.

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Was muss ich als Berliner oder Brandenburger beachten, wenn ich angeln möchte?

Das Angeln ist stark reglementiert. Daher möchten wir Ihnen dazu einige Informationen geben.

Die folgenden Fragen möchten wir Ihnen beantworten:

Welche Vorraussetzungen müssen Angler erfüllen?
Welche gesetzlichen Bestimmungen und Ordnungen muss ein Angler beachten?

Voraussetzungen

Ein Angler muss im Besitz eines gültigen Fischereischeines und einer Angelberechtigung für das zu beangelnde Gewässer zu sein. Ausnahme: Im Land Brandenburg genügt für das Angeln mit der Friedfischangel, der Nachweis der gezahlten Brandenburger Fischereiabgabe, die Angelberechtigung für das Gewässer und der Personalausweis oder Pass. Ein Fischereischein ist in Brandenburg nur notwendig, wenn mit der Raubfischangel geangelt wird.

Fischereischein

Einen Fischereischein erhalten Sie von der unteren Fischereibehörde.

Land Brandenburg:

Hier gibt es nur noch einen Fischereischein der unbefristet gültig ist. Diesen erhalten alle die einen alten Fischereischein umtauschen oder verlängern wollen bzw. alle die eine Anglerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zusätzlich muss die Fischereiabgabe für das jeweilige Jahr entrichtet werden. (Kinder 2,50 € / Erwachsene 12,00 € / Die Fischereiabgabe für Erwachsene kann auch für 5 Jahre, dann 40,00 €, gekauft werden.)  Kinder ab einem Alter von 8 Jahren und Erwachsene die nur die Friedfischangel benutzen wollen, können ohne den Fischereischein angeln. Sie müssen lediglich den Nachweis mit sich führen, dass die Fischereiabgabe entrichtet wurde. Dieser Nachweis ist eine Klappkarte in der eine Wertmarke für das jeweilige Jahr bzw. für 5 Jahre eingeklebt ist. Weiterhin ist der Personalausweis oder Pass mitzuführen.

Ob mit oder ohne Fischereischein, nach §39 BbgFischG: "Wer die Fischerei ausübt, hat alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher und naturschutzrechtlicher Art zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.
(Änderung seit 01.08.2006 gültig)

(Wer sich über die Neuregelungen informieren will, kann dieses über www.brandenburg.de mit dem Suchbegriff "Fischereischein" tun.)

Land Berlin:

In Berlin wird der Fischereischein befristet ausgegeben. Wenn Sie älter als 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Anglerprüfung ablegen. Von der Prüfung befreit sind Angler die vor dem 30.April 1995 im Besitz eines Fischereischeines gewesen sind oder Mitglied eines eingetragenen Angelverbandes gewesen sind und dies nachweisen können. Weiterhin bleibt er nur gültig, wenn auch die Fischereiabgabe für das aktuelle Jahr entrichtet wurde. Diese kostet für Kinder und Jugendliche 7,00 € und für Erwachsene 21,00 € und wird jeweils als Marke direkt in den Fischerschein eingeklebt.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser Jugendfischereischein ist nicht an eine Prüfung gebunden. Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur mit der Friedfischangel fischen. In Berlin erhält man den Jugendfischereischein erst ab dem 12. Lebensjahr. Diese Praxis ist recht unverständlich, jedoch können Berliner Kinder in Brandenburg die die Fischereiabgabe in Brandenburg entrichtet haben, ab dem 8. Lebensjahr angeln gehen. (Dies werden dann aber nicht an Berliner-Angelgewässer anerkannt!!!) Jugendliche die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können an der Anglerprüfung teilnehmen und sich nach bestandener Prüfung den Fischereischein A ausstellen lassen. In Berlin ist die Ausgabe eines Jugendfischereischeines an die Mitgliedschaft in einem Angelverein gebunden und muss bei Beantragung nachgewiesen werden.

Beschaffung bei der unteren Fischereibehörde Berlin:

Ort: Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), Telefon: (030) 300 69fischereischein42090 Telefax: (030) 304 18 05

Öffnungszeiten: Mo/Di/Do/Fr je 9-13Uhr und zusätzlich Di 14-18Uhr

aktuelle Info

Ein Fischereischein A ist nur mit der zugehörigen Fischereiabgabe gültig. Diese muss in Berlin jährlich in Form einer Klebemarke gekauft werden, die dann in den Fischereischein eingeklebt wird. In Brandenburg wird die Fischereiabgabe in eine zusätzliche Klappkarte eingeklebt.

Beispiel: Zwei Seiten von einen Fischereischein A mit Beispielen von Abgabemarken

Angelberechtigung

Unter einer Angelberechtigung versteht man die so genannte Angelkarte. Angelkarten erhalten Sie vom jeweiligen Fischereiberechtigten des zu beangelnden Gewässers. Dies kann der Fischer sein, der das Gewässer beruflich für Fischerei nutz, oder ein Angelverband/Verein sein, die das Fischereirecht für die Ausübung des Hobbys gepachtet haben oder Gewässer dafür gekauft haben. Angelvereine, Angelverbände, Rathäuser, Fremdenverkehrsverbände, Tourismusbüros, Angelgeschäfte u.v.a. können Auskunft geben, wo Sie die Angelkarte für das Gewässer erhalten, was Sie beangeln wollen.

Wenn Sie Mitglied in einem Angelverein des DAV der Bundesländer Berlin oder Brandenburg werden, können Sie in allen Gewässern, die durch die beiden Landesverbande betreut werden, angeln. Es handelt sich dabei um ca. 20.000 ha Gewässerfläche. Weiterhin können Sie als DAV-Mitglied bei Bedarf, Angelkarten für Gewässer die durch Berufsfischer genutzt werden, verbilligt erhalten oder für symbolische Beträge, die Jahresangelberechtigungen von Anglerverbänden in anderen Ländern der Bundesrepublik bzw. Europas.

Anglerprüfung

Land Berlin:

Im Land Berlin ist die Vorraussetzung für die Zulassung zur Anglerprüfung, die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Diese Vorbereitungslehrgänge werden von den Anglerverbänden durchgeführt.

Land Brandenburg:

Im Land Brandenburg ist eine Teilnahme an der Anglerprüfung ohne Vorbereitungslehrgänge möglich. Ein selbständige Vorbereitung auf die Fragen ist über die Internetseite des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Brandburg möglich.
Link zu Informationen über Angelprüfung und Fischereischein in Brandenburg

Link zu Fischereischeintest zur Vorbereitung auf die Prüfung in Brandenburg

Nächste Anglerprüfung - vorherige Anmeldung notwendig!

Datum 22.10.2023 (Sonntag)
Zeit: 14-16Uhr
Prüfungsgebühr: 25€
Ort: Gaststätte "Elseneck" in Bergfelde
Anschrift:
  Birkenwerderstraße 58
  16562 Hohen Neuendorf
max. 15 Teilnehmer
Anmeldung bei Oliver Paege 
Handy:  0171 – 93 73 404
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Vorbereitungslehrgänge zur Anglerprüfung werden vom AVN e.V. und anderen Kreisverbänden angeboten. In diesen Vorbereitungslehrgängen werden notwendige rechtliche Kenntnisse und darüber hinaus Grundkenntnisse für das Angeln vermittelt.

Termine 202x im AVN e.V. (Anglerverband Niederbarnim e.V.)

weitere Infomationen Anmeldeunterlagen siehe hier: av-niederbarnim.de - Vorbereitungslehrgang und Anglerprüfung im März 2023

 Bitte rechtzeitig anmelden.

Gesetzliche Bestimmungen und Ordnungen

Eine kleine Auswahl an gesetzlichen Bestimmungen und Ordnungen möchten wir
Ihnen nun präsentieren. Wir müssen erwähnen, dass es noch wesendlich mehr
Bestimmungen gibt, die hier nicht Erwähnung finden. Wir sind bestrebt, diese
Sammlung zu erweitern bzw. Links auf entsprechende Seiten zu setzen, daher
würden wir uns auf jede Information freuen.

Berliner Verordnungen

Berliner Landesfischereigesetz vom 19. Juni 1995

Neufassung des Gesetzes über den Fischereischein vom 15. September 2000

Berliner Landesfischereiordnung vom 12. Dezember 2001

Brandenburger Verordnungen

Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993 (GVBl. I/93, S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28])

Sammlung von Gesetzen und Verordnungen von Brandenburgfischereirecht brandenburg

Hinweis: Anfang des Jahres 2002 erschien ein Heftchen mit dem Namen "Fischereirecht in Brandenburg (Gesetzessammlung)". In diesem Heft sind das Fischereigesetz, die Fischereiordnung, die dazugehörigen Verordnungen und weitere Auszüge aus fischereilichen Vorschriften von Brandenburg abgedruckt.

Herausgeber: Horst Maier-Verlag GmbH - Chemnitz, Zwickauer Straße 205, 09116 Chemnitz, Telefon 0371/3 56 00 01